So funktioniert es:

Wir treffen uns zu einem unverbindlichen Gespräch bei Ihnen.
Dort lernen wir uns bzw. Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben kennen und können erste Detailfragen klären, die für die Erstellung eines Angebotes nötig sind.
Weiter wird besprochen, ob und in welchem Umfang Sie bei Ihrem Vorhaben mitwirken möchten und können. Hier lassen sich einige Kosten einsparen – und das ist gerade in angespannten Zeiten
gewinnbringend für Sie.
Sie erfahren, ob Ihre eigenen Ideen praktisch umsetzbar sind und
können Alternativen besprechen.
Die Honorar- und Budgetfrage sollte kurz besprochen werden, um daraus resultierende Möglichkeiten abzuwägen.

Anschließend wird ein Angebot über die nötigen Entwicklungskosten erstellt – in der Regel schließt das auch das Angebotswesen aller Folgedienstleister wie z. B. Druckereien, Lithoanstalten, Journalisten, Provider, Programmierer, Bildagenturen etc. ein.
Bei umfangreichen Vorkalkulationen wird eine Pauschale berechnet, die später mit dem Auftrag verrechnet wird.

Nach Auftragserteilung unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen besprechen wir den terminlichen Ablauf noch einmal genau.
Für alle Produktionen, die vervielfältigt werden, erhalten Sie einen Entwurf oder Korrekturabzug. Produziert wird erst nach Ihrer Freigabe.

Sind weitere Firmen in die Produktion eingebunden, so überwachen wir nach Absprache Termine, Umfang, Qualität, Errichtung, Veröffentlichung, Auslieferung etc.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Diese Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber unserer Leistungen die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit bilden, die im kreativen, künstlerischen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten die Voraussetzung für zufrieden stellende Arbeitsergebnisse bilden.

1. Geltungsbereich

1.1. Dachsel-Design - erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Dachsel-Design und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich solcher dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

2. Angebote

2.1 Die abgegebenen Angebote von Dachsel-Design erfolgen stets freibleibend.
2.2 Die Weitergabe einer Preisliste von Dachsel-Design ist nicht als Angebot anzusehen. Preislisten sind stets freibleibend.
2.3 Die abgegebenen Angebote gelten einen Monat, soweit nichts anderes vereinbart oder mitgeteilt wurde. Nach diesem Zeitraum muß das Angebot nochmals bestätigt oder überarbeitet werden, dies sollte immer schriftlich geschehen, kann jedoch bei unveränderten Angeboten auch mündlich abgehandelt werden.

3. Vertragsabschluß
3.1 Aufträge an Dachsel-Design bedürfen immer der Schriftform. Auch mündliche Absprachen müssen schriftlich wiederholt werden. Der Kunde kann dies auf dem Angebot von Dachsel-Design mit Datum und Unterschrift vermerken.
3.2 Dachsel-Design erteilte Aufträge werden erst durch Übersendung seiner Auftragsbestätigung verbindlich.
3.4 Durch eine Auslieferung wird ein Auftrag in jedem Fall verbindlich.

4. Urheber- und Nutzungsrechte
4.1. Da das Urheberrecht nicht übertragbar ist, bleibt das Urheberrecht eines Werkes bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt Dachsel-Design als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Auftraggeber Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein.
4.2. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkleistungen) von Dachsel-Design sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.3. Dachsel-Design darf die von ihm entwickelten Werbemittel in kleiner Schrift oder in anderer Weise angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen; dies schließt eine Verlinkung ein.
4.4. Ohne Zustimmung von Dachsel-Design dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
4.5. Die Werke von Dachsel-Design dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.
4.6. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars.
4.7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Dachsel-Design.
4.8. Über den Umfang der Nutzung steht Dachsel-Design ein Auskunftsanspruch zu.

5. Honorar/Zahlungsbedingungen
5.1. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen von Dachsel-Design.
5.2. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.
5.3. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Dachsel-Design Abschlagszahlungen verlangen.
5.4. Die gelieferten Dienstleistungen, Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum von Dachsel-Design. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
5.5. Bei Zahlungsverzug ist Dachsel-Design berechtigt, dem Auftraggeber 14 % Verzugszinsen pro Anno in Rechnung zu stellen.

6. Zusatzleistungen
6.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
6.2. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

7. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
7.1. Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Dachsel-Design zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
7.2. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8. Haftung
8.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von Dachsel-Design nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
8.2. Soweit Dachsel-Design auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
8.3. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Dachsel-Design, stellt er Dachsel-Design von der Haftung frei.
8.4. Im Rahmen seiner vertraglichen Aufgaben haftet Dachsel-Design dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Zu den Aufgaben von Dachsel-Design gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen.

9. Verzug
9.1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die Dachsel-Design die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern – hat Dachsel-Design auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen Dachsel-Design, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
9.2. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist Dachsel-Design berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.
9.3. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

Berlin 2005